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   BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62   

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BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62 (https://dejure.org/1965,509)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1965 - II C 48.62 (https://dejure.org/1965,509)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1965 - II C 48.62 (https://dejure.org/1965,509)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62
    Revisibel ist nämlich im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nur Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) und Beamtenrecht (§ 127 Abs. 2 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 [BGBl. I S. 667] - BRRG - [vgl. BVerwGE 13, 303], hier anwendbar über § 79 G 131).
  • BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62
    Daraus ... folgt indessen nur, daß die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG in Fällen dieser Art die Anwendung des früheren - irrevisiblen - Rechts voraussetzt, nicht aber, daß dieses Recht in das Gesetz zu Art. 131 GG einbezogen und deshalb als - revisibles - Bundesrecht zu behandeln ist (vgl. BVerwGE 4, 285 [287]; 7, 214 [217]).
  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 117.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62
    Daraus ... folgt indessen nur, daß die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG in Fällen dieser Art die Anwendung des früheren - irrevisiblen - Rechts voraussetzt, nicht aber, daß dieses Recht in das Gesetz zu Art. 131 GG einbezogen und deshalb als - revisibles - Bundesrecht zu behandeln ist (vgl. BVerwGE 4, 285 [287]; 7, 214 [217]).
  • BSG, 20.02.1963 - 12 RJ 504/62
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62
    Bei der Prüfung, ob die Revision dem Berufungsgericht mit Recht mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts zum Vorwurf macht, hat das Revisionsgericht von der materiellrechtlichen Beurteilung des vorliegenden Streitfalles durch das Berufungsgericht auszugehen - wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Beurteilung zutreffend ist oder an Rechtsfehlern leidet (ebenso Bundesozialgericht , Beschluß vom 20. Februar 1963 - 12 RJ 504.62 - [MDR 1963 S. 535]) -.
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

    Daß eine Partei, die Rechte nach dem Gesetz zu Art. 131 GG aus der Berufssoldateneigenschaft herleitet, insoweit die volle - materielle - Beweislast in dem Sinne tragen muß, daß ihr die nachteiligen Folgen zur Last fallen, wenn der Nachweis der Berufssoldateneigenschaft nicht erbracht ist, ist überdies in den Urteilenvom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965 S. 37), vom 8. März 1965 - BVerwG VI C 109.62 - undvom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - ausdrücklich entschieden.

    Ein denkgesetzlicher Fehler jedoch liegt nicht schon dann vor, wenn der von der Tatsacheninstanz gezogene Schluß unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als ein anderer möglicher Schluß ist(Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -), sondern nur dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind.

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Das Revisionsgericht hat daher bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten gewesen ist, weitere Ermittlungen anzustellen, von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen, und zwar in diesem Zusammenhang ungeachtet dessen, ob es diese rechtlich für einwandfrei hält oder nicht (ebenso BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - mit Hinweis auf BSozG, Beschluß vom 20. Februar 1965 - 12 RJ 504.62 -[MDR 1963 S.535]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher

    Ein denkgesetzlicher Fehler liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn der von der Tatsacheninstanz gezogene Schluß unwahrscheinlich oder Weniger wahrscheinlich als ein anderer möglicher Schluß ist (Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -), sondern nur dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind.
  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen

    Eine solche liegt nicht schon dann vor, wenn das Berufungsgericht Schlüsse gezogen hätte, die nicht zwingend oder überzeugend wären, und selbst, dann nicht, wenn die vom Berufungsgericht gezogenen Schlüsse unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als andere mögliche Schlüsse wären, sondern allein dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen zieht, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 -, vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - und vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 -).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 20.65

    Rechtsmittel

    Zu ihren Lasten (materielle Beweislast) geht es, wenn nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten die rechtsbegründenden Tatsachen nicht festgestellt werden können (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 17. Dezember 1963 - BVerwG II C 95.62 -, vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -, vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 11.63 -, vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 -, vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, vom 10. November 1966 - BVerwG II C 114.64 -, vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - und vom 25. April 1968 - BVerwG II C 68.64 -).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65

    Recht der verdrängten Beamten

    Ein denkgesetzlicher Fehler jedoch liegt nicht schon dann vor, wenn der von der Tatsacheninstanz gezogene Schluß unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als ein anderer möglicher Schluß ist (Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -), sondern nur dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65

    Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten

    Ein revisionsrechtlich relevanter Verstoß gegen Denkgesetze liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn das Berufungsgericht Schlüsse gezogen hätte, die nicht zwingend oder überzeugend wären, und selbst dann nicht, wenn die vom Berufungsgericht gezogenen Schlüsse unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als andere mögliche Schlüsse wären, sondern allein dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen zieht, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (neben vielen anderen Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 -, vom 24. Juni 1965- BVerwG II C 48.62 - und vom 19. März 1969 - BVerwG VI G 32.65 -).
  • BVerwG, 26.05.1972 - VI C 2.72

    Anforderungen an die Anrechung von Beschäftigungszeiten - Voraussetzungen für

    Ein Denkfehler in diesem Sinne liegt nicht schon dann vor, wenn der von der Tatsacheninstanz gezogene Schluß unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als ein anderer möglicher Schluß ist (Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 -), sondern nur dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind.
  • BVerwG, 19.02.1970 - II C 145.67

    Gewährung von Freizeitausgleich eines Beamten - Auslegung des Begriffs des

    Die weitere Aufklärungsrüge, es hätte geklärt werden müssen, "aus welchen Gründen für Bedienstete der deutschen Zollverwaltung Freizeitausgleich für inländische Feiertage gewährt wird", muß schon daran scheitern, daß bei der revisionsrichterlichen Prüfung, ob der unaufgeklärt gebliebene Sachverhalt entscheidungserheblich ist, von der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen ist, und zwar in diesem Zusammenhang ungeachtet dessen, ob diese Auffassung rechtlich einwandfrei ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - mit Hinweis auf Bundessozialgericht, Beschluß vom 20. Februar 1963 - 12 RJ 504.62 - [MDR 1963 S. 535]).
  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 26.68

    Anfechtung des Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an

    Entsprechend hat der beschließende Senat im Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG II C 48.62 - in einem ähnlichen Fall bemerkt, für diese Verteilung der Beweislast spreche, daß der Kläger nicht Ansprüche aus dem früheren Berufssoldatenverhältnis, sondern Ansprüche aus dem Gesetz zu Art. 131 GG geltend mache, dieses Gesetz aber auf den Stichtag des 8. Mai 1945 abstelle und unter Anknüpfung an den in diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsstand neue Rechte gewähre.
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   BVerwG, 11.06.1964 - II C 48.62   

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